Der CEO der inländischen Krypto-Börse Narkasa, Erdal Kaya, kommentierte die im Amtsblatt veröffentlichte „Verordnung über die Nichtverwendung von Krypto-Assets im Zahlungsverkehr“ der Zentralbank wie folgt: „In dieser Verordnung hat die Zentralbank Krypto-Geld eingeführt Dies ist eine wichtige Schwelle. Andererseits gibt es in der veröffentlichten Verordnung entgegen der allgemeinen Meinung keine Situation, die einzelne Benutzer oder Unternehmen daran hindert, in Kryptogeld zu investieren.“
In der im Amtsblatt Nr. 31456 vom 16. April 2021 veröffentlichten Verordnung werden Kryptowährungen definiert als „Fiat-Geld, Fiat-Geld, elektronisches Geld, Zahlungsinstrument, Es ist ein immaterieller Vermögenswert, der nicht als Wertpapier oder sonstiges Kapital qualifiziert ist Marktinstrument.
Erdal Kaya, CEO von Narkasa, sagte, dass diese Definition zum ersten Mal von der Zentralbank vorgenommen wurde: „Wir sehen, dass die offiziellen Behörden ernsthafte Studien zu Kryptowährungen im Jahr 2021 durchführen. Man kann sagen, dass diese Studien nicht darauf abzielen, sie zu verbieten, sondern Kryptowährungen um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die heutige Entscheidung ist wichtig für Kryptowährungen. „Wir sehen, dass es eine Schwelle gibt. Es ist sehr wichtig, dass die Zentralbank zum ersten Mal Kryptowährungen definiert.“
„Der Handel mit Kryptowährungen ist nicht verboten“
Erdal Kaya erklärte, dass es Verwirrung über die veröffentlichte Verordnung gegeben habe, sagte Erdal Kaya: „Wir haben gesehen, dass es in den Fragen, die an das Support-Team unserer Börse gestellt wurden, und in einigen Social-Media-Posts eine falsche Wahrnehmung gab, dass „Kryptowährungsbörsen geschlossen oder Krypto-Assets verboten sind“. „Es betrifft Banken und digitale Zahlungsplattformen, die der Bank unterliegen. Es stellt kein Problem im allgemeinen Handel dar und es gibt kein Verbot. Jeder kann weiterhin Kryptogeldzahlungen mit direkter Wallet-Überweisung erhalten, dem steht nichts im Wege.“ .“ genannt.
„Es gibt kein Verbot von Kryptowährungsbörsen und Krypto-Assets“
Erdal Kaya betonte, dass die getroffene Verordnung für Zahlungs- und E-Geld-Institute gilt, wie im Basisartikel der Verordnung angegeben, und sagte: „Die Verordnung hat nichts mit Kryptogeldbörsen zu tun, die Vermittlungsdienste für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen anbieten. Ebenso , gibt es in der genannten Verordnung keine Aussage, dass Krypto-Assets verboten sind.In der Verordnung ist nur die direkte oder indirekte Nutzung von Krypto-Assets durch Zahlungs- und E-Geld-Institute verboten, und es wird festgestellt, dass diese Institute keine Vermittlungsdienste für Krypto erbringen können Geldwechsel. Narkasa hat auch eine direkte oder indirekte Beziehung zu jedem Zahlungs- und E-Geld-Institut. Unsere Benutzer können ihren Transaktionen vertrauen. Es kann weitergehen.“
Das Ministerium forderte Benutzerdaten von Kryptowährungsbörsen an.
In den ersten Apriltagen schickte das Ministerium für Finanzen und Finanzen eine Benachrichtigung an die in der Türkei tätigen Kryptowährungsbörsen und forderte die Daten aller Benutzer an, sagte Erdal Kaya: „Das Ministerium forderte die TR-ID-Nummern der Benutzer, Brieftaschennummern, Registrierungsdaten und den Wert von Konten in türkischer Lira. „Dies war ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Vorschriften in der Türkei. Wir können feststellen, dass die heute getroffene Verordnung darauf abzielt, die Grundlage für die Besteuerung und Legalisierung von Kryptowährungen zu legen. Wir als Narkasa haben uns darauf vorbereitet vom ersten Tag an nach allen möglichen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften“, sagte er.